Wir liefern und montieren Feuerschutz-Abschlüsse von Hörmann in:
T30 - Feuerhemmend, T60 - Hochfeuerhemmend, T90 - Feuerbeständig, RS - Rauchdicht.
Die Feuerschutz- und Rauchschutz-Türen von Hörmann gibt es in drei Ausführungen:
Die Feuerschutz-Abschlüsse aus Aluminium sind auch rauchdicht und schalldämmend.
Feuerschutztüren sind nach DIN 4102 oder DIN EN 1634-1 geprüft und baurechtlich zugelassen. Bei Brandprüfungen müssen diese Türen mindestens 30 Minuten (bei T30), 60 Minuten (bei T60) oder 90 Minuten (bei T90) dem Feuer standhalten.
Rauchschutztüren sind nach DIN 18095 oder DIN EN 1634-3 geprüft und müssen mit einer absenkbaren Bodendichtung oder einem Aluminium-Abschlussprofil mit Dichtung ausgestattet sein.
Weitere Infos beim Hersteller:
www.hoermann.de/tueren/feuer-und-rauch-schutzabschluesse/